Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
30.08.2018
Eröffnungen
30.08.2018
Termine
14.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
03.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.08.2016 bis zum 31.12.2016
24.10.2016
Neueintragungen